Leistungen

Wie bekomme ich Logopädie?

Alle gesetzlich und privat versicherten Patienten können eine Heilmittelverordnung vom Haus- oder Facharzt erhalten.

Welche Ärzte stellen Verordnungen aus?

Kinderärzte, HNO-Ärzte, Allgemeinmediziner/ Hausärzte, Neurologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden und Phoniater/ Pädaudiologen.

Wer trägt die Kosten?

Die logopädische Therapie ist eine Kassenleistung. Das heißt, die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vollständig von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsteht eine Zuzahlungsgebühr, welche 10 % je Heilmittelverordnung beträgt. Hinzu kommt außerdem eine Rezeptgebühr von 10 €. Bei Vorlage eines Befreiungsausweises entfallen diese Kosten.

Belege über gezahlte Zuzahlungen sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da Sie nur bis zu einer Höhe von 2 % Ihrer Bruttojahreseinnahmen (bei chronisch Kranken 1 % der Bruttojahreseinnahmen) zuzahlungspflichtig sind (sogenannte Belastungsgrenze). Mit (nachgewiesenem) Erreichen der maximalen Zuzahlungshöhe können Sie sich für das laufende Kalenderjahr durch Antrag bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.

Privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn ebenfalls eine Heilmittelverordnung ihres Arztes ausstellen lassen und sich eventuell zwecks Klärung der Kostenübernahme mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.

Worauf ist bei der Verordnung zu achten?

Der Behandlungsbeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum erfolgen.

Achten Sie darauf, dass die Felder „gebührenpflichtig“ oder „gebührenfrei“ korrekt angekreuzt sind.

Der Stempel des Arztes und Unterschrift dürfen auf der Verordnung nicht fehlen.

Therapieablauf

Wenn Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt bekommen haben, finden sie darauf alle wichtigen Informationen, die für die Therapie notwendig sind.

Mit dieser Heilmittelverordnung können sie sich bei uns melden und einen Termin vereinbaren. Die Verordnung muss dann zum ersten Termin mitgebracht werden. Es findet ein Erstgespräch (Anamnese) und eine logopädische Diagnostik statt. Anschließend werden die Ergebnisse besprochen und entschieden, ob ein sofortiger Therapiebeginn, eine Beratung oder eine spätere Kontrolle notwendig ist.

Selbstverständlich führen wir auch Hausbesuche nach entsprechender ärztlicher Verordnung durch.